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Sparkonto – die sichere und unkomplizierte Art der Geldanlage!

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Ein reines Sparkonto kann zusätzlich zum Girokonto eröffnet werden, um auf die eingezahlten oder überwiesenen Beträge vertraglich vereinbarte Zinsen gutgeschrieben zu bekommen. Da es sich um ein reines Guthabenkonto handelt, ist die Eröffnung an keinerlei Bonitätsprüfung gebunden. Die Bedingungen ähneln denen eines Sparbuches, allerdings können Sie leichter auf Ihr Guthaben zugreifen – innerhalb der üblichen Grenzen.

Das Wichtigste zusammen­gefasst

  • Ein Sparkonto kann von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet werden. Soll ein solches Sparkonto für Kinder eröffnet werden, müssen die Eltern zustimmen.
  • Grundsätzlich können Sie über Ihr Guthaben in den festgelegten Grenzen jederzeit verfügen, können Geld mit Ihrer SparCard abheben oder auf Ihr Girokonto überweisen.
  • Wie beim Sparbuch aus sind die Zinsen für diese Spareinlage relativ niedrig, vor allem im Vergleich zum Tagesgeld oder Festgeld schneidet das Sparkonto schlecht ab.

Die Regeln ähneln sich stark, auch wenn das Sparkonto in elektronischer Form geführt wird: Sie genießen die höchste Sicherheit, die Ihnen eine Geldanlage bieten kann, dafür erhalten Sie relativ niedrige Zinssätze. Gebühren fallen bei den meisten Banken oder Sparkassen nicht an – weder für die Kontoeröffnung, noch für die Kontoführung. Dafür dürfen Sie nur bis zu 2.000 Euro im Monat abheben, alle größeren Beträge müssen Sie mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten anfordern. Sollten Sie trotzdem die Verfügung veranlassen, werden Ihnen Gebühren abgezogen. Allerdings erhalten Sie eine SparCard, die wie eine EC-Karte funktioniert – allerdings nur im Rahmen des Guthabens und an einem Geldautomaten Ihrer Bank oder Sparkasse.

Neben der Verzinsung, die ja zwischenzeitlich auch von einigen Banken auf das Guthaben auf einem Girokonto angeboten wird, unterscheiden sich diese beiden Konto-Arten in Bezug auf die Funktionalitäten: Können Sie von einem Girokonto aus Überweisungen tätigen, Lastschriften vereinbaren oder Daueraufträge einrichten und das effektive Online-Banking einrichten, funktioniert die Überweisung vom Sparkonto aus nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto, wenn Sie beispielsweise ein Guthaben umbuchen wollen. Die Einstufung als elektronisches Sparbuch beschreibt den Leistungsumfang Ihres Sparkontos am besten.

Die Restriktion in Bezug auf die Summe, die Sie pro Monat abheben können, haben Sie bei einem Tagesgeldkonto nicht zu befürchten: Hier haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihr komplettes Guthaben. Darüber hinaus dürfen Sie mit höheren Zinsen rechnen, die vom Festgeld noch übertroffen werden. Dafür ist Ihr Guthaben für einen vereinbarten Zeitraum festgelegt, sodass Sie in dieser Zeit keinen Zugriff auf Ihr Vermögen haben.

Grundsätzlich können Sie über Ihr Guthaben in den festgelegten Grenzen jederzeit verfügen, können Geld mit Ihrer SparCard abheben oder auf Ihr Girokonto überweisen. Gleichzeitig genießen Sie die höchste Sicherheit beim Sparen, die Ihnen gewährt werden kann: Die gesetzliche Einlagensicherung greift bis zu 100.000 Euro pro Geldinstitut und Kunde, in der Regel räumen Ihnen die deutschen Banken und Sparkassen sehr viel weiter gehende Absicherungen ein. Die Details dazu können Sie beim jeweiligen Geldinstitut nachlesen. Hohe Flexibilität und Sicherheit gehen aber immer zu Lasten der Rendite, das ist bei einem Sparkonto nicht anders.

Eine Spareinlage auf einem Sparkonto zählt zu den verwertbaren Vermögen, die bis auf bestimmte Freibeträge zunächst aufgebraucht werden müssen, bevor Sie ALGII beziehen können. Der Grundreibetrag staffelt sich nach dem Alter des Leistungsbeziehers.

  • vor 01.01.1948 geboren – bis 33.800 Euro
  • vor 01.01.1958 geboren – bis 9.750 Euro
  • nach 31.12.1957 geboren – bis 9.900 Euro
  • nach 31.12.1963 geboren – bis 10.050 Euro
  • Minderjährige bis 3.100 Euro

Beachten Sie bitte, dass hier alle Guthaben auf Konten, also auch Festgeld oder Tagesgeld , Wertpapiere oder Lebensversicherung und auch Immobilienbesitz zählen. Gleichzeitig können in einer Bedarfsgemeinschaft nicht aufgebrauchte Freibeträge auf andere Personen, übertragen werden. Ausnahmen bilden hier nur die Kinder. Es stehen Ihnen aber weitere Freibeträge zur Verfügung, wie beispielsweise für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro pro Person.

  • Ein Sparkonto kann von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person mit Wohnsitz in Deutschland eröffnet werden. Soll ein solches Sparkonto für Kinder eröffnet werden, müssen die Eltern zustimmen.

  • Sie können ein Sparkonto sowohl bei einer Filialbank als auch bei einer Direktbank eröffnen. Der Kontoeröffnungsantrag wird dann entweder am Bankschalter ausgefüllt oder online vorbereitet, per Post an Sie verschickt, damit sie ihn unterzeichnen können. Da Sie die Legitimation gemäß dem Geldwäschegesetz erledigen müssen, legen Sie entweder in der Filiale Ihre Dokumente vor oder nehmen mit eine speziellen Formular am PostIdent-Verfahren teil. Der Postmitarbeiter stimmt dann die Angaben mit Ihrem Ausweis ab und sendet die Unterlagen zurück an die Bank. Diese schickt Ihnen dann die Kontokarte sowie die Zugangsschlüssel zu.

  • Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, zu dem dann eine aktuelle Meldebestätigung vorliegen sollte.

  • Das ist in erster Linie Ansichtssache, die Fakten sollte jeder individuell für sich abwägen: Ein Tagesgeldkonto bringt in der Regel höhere Verzinsungen als ein Sparkonto. Darüber hinaus sind Sie in Bezug auf die Verfügbarkeit nicht den Restriktionen unterworfen, die bei einem Sparkonto vorgesehen sind: Wie beim Sparbuch sind Abhebungen hier ebenfalls auf 2.000 Euro im Monat begrenzt. Alle darüber hinaus gehenden Beträge müssen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

  • Sie erhalten zu Ihrem Sparkonto eine SparCard, mit der Sie unkompliziert an Geldautomaten Ihres Geldinstitutes oder Ihrer Sparkasse die gewünschten Beträge abheben können.

  • Das Sparbuch existiert physisch und muss für eine Abhebung vorgelegt werden. Im Gegensatz können Sie mit der SparCard deutlich flexibler über Ihr Guthaben verfügen, müssen sich aber an die vereinbarten Grenzen halten. Heben Sie nämlich über 2.000 Euro im Monat ab, wird Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Gutschriften und Zins werden elektronisch auf Ihrem Sparkonto verbucht, sodass Sie nicht zum Nachtragen in die Bank gehen müssen. Im Prinzip ist das Sparkonto ein elektronisches Sparbuch.

  • Wie beim Sparbuch aus sind die Zinsen für diese Spareinlage relativ niedrig, vor allem im Vergleich zum Tagesgeld oder Festgeld schneidet das Sparkonto schlecht ab. Um die beste Verzinsung herauszufinden, empfiehlt sich ein spezieller Vergleich für Sparkonten.

  • Auch in dieser Frage ähnelt das Sparkonto dem Sparbuch: Sie können dieses Konto schriftlich kündigen, nach Ablauf der obligatorischen drei Monate wird das Guthaben dann auf ein Referenzkonto überwiesen und das Sparkonto gelöscht. Allerdings kann die Kündigung nur vom Kontoinhaber ausgesprochen werden.

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Gregor Grothe

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